Was ist bei Ferienwohnungen zu beachten?

Schauen Sie sich zunächst aufmerksam die Anzeige für die Ferienwohnung an und vergleichen Sie das Angebot mit anderen. Ihr Augenmerk sollte natürlich darauf liegen, ob die Ferienwohnung für Ihre konkrete Urlaubsform geeignet ist (z.B. Spielmöglichkeiten bei Urlaub mit Kindern, Barrierefreiheit bei Seniorenurlaub, sind unde erlaubt und erwünscht etc). Achten Sie bei der Anzeige auch darauf, ob die Fotos aussagekräftig sind und auf die Rezensionen vorheriger Mieter. Wenn Ihnen Dinge unklar sind, sprechen Sie den Vermieter darauf an. Apropos Vermieter: Für dessen Seriösität spricht, dass er seine persönlichen Daten in der Annonce angegeben hat und telefonisch erreichbar ist. Die Anzeige als Ganzes sollten Sie per "Screenshot" abspeichern, um bei späteren Streitigkeiten belegen zu können, was versprochen worden war.

Viele achten bei der Auswahl der Ferienwohnung vor allem auch auf den Preis. Das ist durchaus legitim, jedoch sollte man sich durch vermeintlich supergünstige Angebote nicht blenden lassen - möglicherweise werden hier Nebenkosten wie die Endreinigung nicht mit in den angezeigten Preis einfließen sondern extra berechnet werden. Diese Praxis ist jedoch unseriös und wettbewerbsverzerrend. Wenn Sie Zweifel haben, ob noch weitere Kosten dazu kommen, gilt auch in diesem Fall den Vermieter zu konktaktieren.

Dass Vermieter bei Buchungen eine Anzahlung verlangen, ist üblich - diese sollte jedoch nicht über 20 Prozent des vereinbarten Mietpreises hinausgehen. Der Vermieter darf nicht schon bei der Buchung den kompletten Mietpreis verlangen, sondern frühestens 30 Tage vor Reiseantritt - es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Den Mietvertrag sollten Sie zudem ausführlich lesen, bevor Sie Ihn unterschreiben.

Ein Übergabeprotokoll schützt vor Schadensersatz

Im Optimalfall wird Ihr Vermieter mit Ihnen beim Einzug ein Übergabeprotokoll und beim Auszug ein Rückgabeprotokoll anfertigen. So können Sie sich sicher sein, dass Sie nicht für von Vor- oder Nachmietern verursachte Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Wenn ein solches Protokoll nicht vorgesehen ist, machen Sie trotzdem nach Ankunft einen Rundgang durch die Wohnung und melden Sie dem Vermieter alle eventuellen Schäden am Inventar.

Sie sind Vermieter?

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