Wer haftet für Schäden in der Ferienwohnung?

Die Kinder werfen beim Spielen eine Lampe um oder das abendliche Glas Rotwein ergießt sich auf das Sofa - ein Schaden am Inventar der Ferienwohnung ist schnell entstanden. Bevor man die Urlaubsreise antritt, sollte man sich darum genau informieren, wer in solchen Fällen finanziell haftet. Allgemein gilt: Der Mieter, der für den Schaden verantwortlich ist, muss auch dafür haften. Diesem Punkt stimmt man bereits zu, indem man den Mietvertrag unterschreibt. Denn dort ist die Haftungsfrage meist explizit geregelt. Und selbst wenn der Vermieter es versäumt hat, diesen Punkt im Vertrag einzubauen, kann er Sie zur Verantwortung ziehen. Denn rechtlich ist es in jedem Fall eine "Nebenpflicht" des Mieters, nichts zu beschädigen.

Nicht im Haftpflicht-Versicherungsschutz enthalten

Die meisten Mieter würden sich vermutlich gleich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden, wenn eine Rechnung für beschädigtes Mobiliar der Ferienwohnung ins Haus flattert. Doch Vorsicht: In den meisten Fällen sind gemietete Gegenstände nicht im Haftpflicht-Versicherungsschutz enthalten. Man sollte sich also im Vorfeld genau bei der Versicherung informieren und ggf. einen erweiterten Versicherungsschutz für diese Fälle hinzubuchen. Wenn kleine Kinder (unter acht Jahren) Schäden verursachen, müssen Sie übrigens nur dafür haften, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wieweit diese reicht, kann im Einzelfall strittig sein - wenn Sie sich im gleichen Raum wie das Kind aufhalten, stehen die Chancen jedoch gut, dass Sie für den Schaden nicht haftbar gemacht werden können!

Eine besonders ärgerliche Situation ist es, wenn der Vermieter Sie für Schäden verantwortlich macht, die Sie nicht verursacht haben. Deshalb ist es wichtig, bei der Wohnungsübergabe auf jeden kleinen Schaden hinzuweisen, bzw., wenn es keine protokollierte Wohnungsübergabe gegeben hat, sofort nach der Ankunft nach Schäden zu schauen und sie dem Vermieter sofort mitzuteilen, damit Sie nicht später zur Verantwortung gezogen werden.

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