Ist ein Ferienhaus ein Zweitwohnsitz?

Ob Sie Ihr Ferienhaus als Zweitwohnsitz anmelden müssen, hängt davon ab, wie Sie das Haus nutzen. Wenn Sie es ausschließlich dazu nutzen, ein Einkommen zu erzielen, sprich wenn Sie das Haus permanent zur Vermietung anbieten, müssen Sie definitiv keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Es ist jedoch möglich, dass Sie in diesem Fall, wenn Ihr Einkommen durch die Vermietung über 24.500 Euro im Jahr entspricht, ein Gewerbe anmelden müssen.

Wenn Sie das Ferienhaus als Wochenendhaus, also nur zu Ihrer privaten Nutzung haben, müssen Sie das Haus jedoch als Ihren Zweitwohnsitz beim Ordnungsamt angeben. Das bedeutet leider auch, dass Sie unter Umständen Abgaben dafür zahlen müssen. Die Höhe derer ist leider nicht bundesweit einheitlich, sondern von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Schwankungen der Höhe der Zweitwohnsitzsteuer sind dabei enorm: In manchen Landkreisen werden Steuern von 30 Prozent fällig, anderenorts nur 5 Prozent oder sogar gar keine Abgabe. Informieren Sie sich also am besten im Vorfeld, bevor Sie sich über die nicht vorhergesehene Steuer ärgern.

Bei einer Mischform zwischen Eigennutzung und Vermietung, wie sie ja bei Ferienhäusern durchaus üblich ist, muss der Einzelfall betrachtet werden. Wer sich nur selten selbst in dem Ferienhaus aufhält und es hauptsächlich vermietet, muss die Zweitwohnsitzsteuer aber in der Regel zumindest nicht in voller Höhe zahlen. Für die Zeit, in der das Ferienhaus vermietet ist, kann man die Zweitwohnsitzsteuer zudem als Werbungskosten steuerlich absetzen.

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